In Deutschland gibt es für gemeinnützige Organisationen keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten. Die "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" hat zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit leicht zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.
Die Niedersächsische Krebsstiftung beteiligt sich an der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" und verpflichtet sich damit zur Transparenz und Veröffentlichung der nachfolgenden Informationen:
1. Name, Sitz , Anschrift und Gründungsjahr
Niedersächsische Krebsstiftung
c/o Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V.
Königstraße 27
30175 Hannover
Gründungsjahr: 2009
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Zur Satzung
Angaben zu den Zielen
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Die Niedersächsische Krebsstiftung ist wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Sie dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO.
Aktueller Freistellungsbescheid
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Zum Kuratorium
5. Tätigkeitsbericht
Zum Tätigkeitsbericht
6. Personalstruktur
Die Kuratoriumsmitglieder sind ehrenamtlich tätig, hauptamtliches Personal gibt es nicht. Anfallende Arbeiten werden ggf. durch Mitarbeiter der Niedersächsischen Krebsgesellschaft e.V. (Treuhänder) erledigt.
7. Angaben zur Mittelherkunft
8. Angaben zur Mittelverwendung
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
Die Niedersächsische Krebsstiftung wird im Rechts- und Geschäftsverkehr durch die Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V. (Treuhänder) vertreten. Zudem ist die Niedersächsische Krebsstiftung mit der Niedersächsischen Krebsgesellschaft e.V. personell verbunden (vgl. § 7 der Stiftungssatzung).
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als 10 % unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
Jährliche Zuwendungen, die mehr als 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gibt es nicht.